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Übersicht der niedersächsischen Corona-Verordnung für den Bereich Sport

 

Aktueller Stand: Warnstufe 1 = Es gilt die 2G-Regelung

Damit dürfen wir leider nur Geimpften oder Genesenen den Zutritt ins Studio gestatten. Es gilt Maskenpflicht im gesamten Studio (außer während des Trainings am Gerät).

Du benötigst du für dein Training den entsprechenden Nachweis. Damit alles reibungslos klappt, kannst du deinen entsprechenden Nachweis bei uns im System hinterlegen lassen. So kommst du auch außerhalb der Servicezeiten problemlos ins Studio (vorausgesetzt du bist volljährig und hast die Zutrittsberechtigung unterschrieben).
Übrigens: Minderjährige benötigen keinen Nachweis.
Solltest du weder geimpft noch genesen sein, bieten wir dir alternativ die Möglichkeit, im Falle des Falles eine kostenlose Ruhezeit zu nehmen. Das Dokument für die Vereinbarung hierfür senden wir dir dann gerne per Email zu.
Der Landkreis Gifhorn veröffentlicht unter https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle-informationen/ täglich die aktuelle Warnstufe.